Datenschutz · 1 Min. Lesezeit

Datenschutzbeauftragter: Ab wann ist er Pflicht?

Von , Wirtschaftsjurist (LL.B.), Datenschutzbeauftragter (TÜV) · Veröffentlicht · Aktualisiert

Die 20-Personen-Regel

Gezählt werden alle Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – also auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und freie Mitarbeitende, wenn sie regelmäßig mit solchen Daten arbeiten.

Pflicht unabhängig von der Größe

  • Verarbeitungen, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG)
  • Geschäftsmäßige Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung oder der Markt- und Meinungsforschung
  • Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten als Kerntätigkeit, etwa Gesundheitsdaten (Art. 37 DSGVO)
  • Umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung als Kerntätigkeit
  • Öffentliche Stellen

Und wenn keine Pflicht besteht?

Die Pflichten der DSGVO gelten trotzdem – die Geschäftsführung trägt sie dann selbst. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann auch freiwillig benannt werden.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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