NIS2 · 1 Min. Lesezeit

NIS2-Registrierung verpasst? So holen Sie sie jetzt nach

Von , Wirtschaftsjurist (LL.B.), Datenschutzbeauftragter (TÜV) · Veröffentlicht · Aktualisiert

Was ist passiert?

Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Betroffene Einrichtungen mussten sich innerhalb von drei Monaten beim BSI registrieren. Gegenüber Verbänden hatte das BSI eine Nachfrist bis zum 31. Juli 2026 kommuniziert. Viele Unternehmen haben die Registrierung trotzdem noch nicht abgeschlossen.

Schritt 1: Betroffenheit klären

Maßgeblich sind Sektor und Größe. Unser NIS2-Betroffenheits-Check gibt eine erste Orientierung; die verbindliche Einordnung sollte schriftlich dokumentiert werden.

Schritt 2: Registrieren

Die Registrierung erfolgt zweistufig: Zuerst wird ein Unternehmenskonto eingerichtet, danach die eigentliche Registrierung im BSI-Portal vorgenommen.

Schritt 3: Pflichten umsetzen

Die Registrierung ist nur der Anfang. Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG, ein Meldeprozess für erhebliche Vorfälle nach § 32 BSIG und die Schulung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG müssen folgen.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Sprechen wir über Ihr Unternehmen

Kostenloses Erstgespräch – telefonisch, per Video oder vor Ort. Antwort innerhalb von einem Werktag.